28.10.2021 - 6.7 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Durchführu...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Der Bürgermeister erklärt, dass am 16.09.2021 durch die Stadtvertretung beschlossen wurde, einen Bürgerentscheid am 05.12.2021 durchzuführen. Grundlage hierfür war ein von mehreren Fraktionen beantragtes Vertreterbegehren. Herr Sorge erkundigt sich, ob die Verwaltung nach Erhalt der Stellungnahme des Landkreises Rostock vom 22.10.2021 Gespräche mit der Bürgerinitiative geführt hat. Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung aufgrund der jüngsten Vorkommnisse zuletzt keine weiteren Gespräche mit der Bürgerinitiative „Rettet den Baltic Park“ geführt hat. Der Bürgermeister ergänzt, dass es sich bei der Stellungnahme des Landkreises um eine Beratung ohne rechtliche Bindung handelt, sodass die Stadtvertretung frei entscheiden kann.

 

Herr Dr. Kraatz erklärt, dass zu einer Angelegenheit nur ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann, erst nach zwei Jahren kann ein weiterer Bürgerentscheid zu dieser Angelegenheit durchgeführt werden. Herr Dr. Kraatz schlägt der Bürgerinitiative vor, das Bürgerbegehren zurückzuziehen. Herr Ruß erkundigt sich, weshalb das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative heute auf der Tagesordnung steht, da bereits eine Entscheidung zur Durchführung des Bürgerentscheides am 16.09.2021 beschlossen wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass das Bürgerbegehren unabhängig vom bereits beschlossenen Vertreterbegehren durch die Stadtvertretung behandelt werden muss.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Bürgerentscheid am 05.12.2021 - wie von der Stadtvertretung am 16.09.2021 beschlossen – durchgeführt wird. Hierbei ist die Frage in der Weise entschieden, dass mindestens 25% der Wahlberechtigten die Frage mit Ja oder mit Nein beantwortet haben. Wird dieses Quorum verfehlt, so entscheidet stattdessen die Stadtvertretung in der nächsten Sitzung über die Fragestellung des Bürgerentscheids.

 

Herr Neumann erkundigt sich, ob ein Bürgerentscheid über zwei Fragen stattfinden kann. Der Bürgermeister erklärt, dass dies im vorliegenden Fall nicht möglich ist, da sich beide Begehren auf den gleichen Verhandlungsgegenstand beziehen. Herr Neumann bemängelt die Fragestellung des Vertreterbegehrens.

 

Frau Jacob erklärt, dass bei dem Bürgerentscheid eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht werden soll. Der Bürgermeister erklärt, dass im Vorfeld umfassend über den Bürgerentscheid berichtet wird und dass von der Verwaltung und der Stadtvertretung jeweils eine Stellungnahme zur Thematik veröffentlicht wird.

 

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Beschluss-Nr. 067/2021/SVV:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Zulässigkeit des durch die Bürgerinitiative „Rettet den Baltic Park“ beantragten Bürgerbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheids.

 

Die eingebrachte Frage lautet:

 

Sollen die an die Villa Baltic angrenzenden stadteigenen Grundstücke im Baltic Park weiter im Besitz und Eigentum der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bleiben?

 

Der Bürgerentscheid findet am ……….. in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Hierzu sind durch die Stadtverwaltung ….. Wahllokale einzurichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

10

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage