30.09.2021 - 5.4 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderu...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt

 

1.die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

 

2. Planungsziele:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat mit Beschluss vom 08.12.2016 (072/16/SVV) die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 auf den Weg gebracht.

Die Planungsziele sollen nun ergänzt werden. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher in zwei Geltungsbereichen. Die zusätzlichen Planungsziele finden sich im zukünftigen Geltungsbereich 1 wieder.

Im Geltungsbereich 1 erfolgt die Ausweisung eines zusätzlichen Baufeldes zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus in I-geschossiger Bauweise mit max. zwei Wohneinheiten zum Dauerwohnen. Hierfür ist die Verkleinerung der bisher ausgewiesenen Grünfläche erforderlich.

 

Im Geltungsbereich 2 soll, wie bereits durch ursprünglichen Beschluss festgelegt, eine Änderung des Nutzungszwecks vom Sonstigen Sondergebiet für Bootsservice/Hafentourismus (Baufeld 7) in ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenverkehr erfolgen.

 

3. Gebietsabgrenzung: 

Der Geltungsbereich 1 umfasst das Flurstück 195/42 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.

Der Geltungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 9/14 und 9/11 teilweise, Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn.

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

3

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage