16.09.2021 - 7.7 Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und E...

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Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Frau Schmidt erklärt, dass es sich bei dem Cranzer Ring um ein hochwertiges Wohngebiet handelt, es sollte über die Verlegung des Baustofflagerplatzes nachgedacht werden. Herr Zacher erklärt, dass es sich bei dem angrenzenden Gebiet des B-Plans-Nr. 41 um ein sensibles Gebiet handelt, aus diesem Grund sollen die Anwohner unbedingt beteiligt werden. Frau Westphal erklärt, dass die Anwohner selbstverständlich beteiligt werden.

 

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Beschluss-Nr. 050/2021/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad

 

  1. beschließt die Aufstellung der 1. Änderung und die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ gemäß § 2 und 8 BauGB
  2. Das Planungsziel lautet wie folgt:

Der im rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 ausgewiesene Parkplatz soll erweitert werden. Im Zuge dessen soll auch eine Ausfahrtmöglichkeit für Pkw auf die Doberaner Straße geschaffen werden.

 

Nordwestlich des Parkplatzes bzw. der Straße Schwarzer Weg, soll eine Infrastruktureinrichtung etabliert werden, welche in Verbindung mit dem Auffangparklatz ein Angebot für öffentlichen Toiletten, eine Tourist-Informationen und einen Kinderspielplatz bieten soll. Dafür soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung -Touristische Infrastruktur- ausgewiesen werden. Für die westlich  angrenzenden Fläche (Lückenbereich zwischen dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 und dem geplanten sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Touristische Infrastruktur) soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 24 ausgewiesene Baustofflagerplatz soll künftig auch als Annahmestelle für Grünschnitt und Sperrmüll genutzt werden, so dass die Zweckbestimmung des ausgewiesenen Sondergebietes entsprechend geändert werden muss (neu: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
-Baustofflagerplatz und Zwischenlagerplatz für Grünschnitt und Sperrmüll-). In diesem Zusammenhang ist zugleich eine Zufahrt vom südlichen Wittenbecker Landweg vorzusehen.

  1. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches sind in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellt und umfasst ca. 6,8 ha. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die städtebaulichen Leistungen zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 werden durch das Stadtplanungsbüro Beims aus Schwerin erbracht. 

 

Anlage: Geltungsbereich 1. Änderung und Erweiterung des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 24

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage