16.09.2021 - 7.14 Zulässigkeit des Vertreterbegehrens zur Durchfü...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Kraatz erläutert die Beschlussvorlage. Herr Dr. Kraatz erklärt, dass seit zwei Jahren gemeinsam mit dem Eigentümer, der Verwaltung, der Denkmalschutzbehörde und den Fraktionen im Rahmen einer Arbeitsgruppe verschiedene Ideen behandelt und Gespräche geführt wurden. Herr Dr. Kraatz erklärt, dass die an dieser Beschlussvorlage beteiligten Fraktionen nun eine eigene Fragestellung für die Durchführung eines Bürgerentscheides erarbeitet haben. Herr Dr. Kraatz beantragt die Streichung der letzten beiden Sätze in dem Kostendeckungsvorschlag des Antrags. Über diesen Antrag wird abgestimmt: 17 Ja-Stimmen

 

Herr Kempe stellt den Antrag, das Grundstück der ehemaligen Meerwasserschwimmhalle an den Höchstbietenden zu verkaufen. Herr  Dr. Kraatz erklärt, dass dieser Vorschlag nicht zum vorliegenden Beschlussvorschlag passt und dass in diesem Fall eine eigenständige Beschlussvorschlag einzureichen wäre. Der Bürgervorsteher ergänzt, dass ein möglicher Verkauf an den Höchstbietenden dann nicht mehr projektbezogen wäre. Frau Westphal erklärt, dass der Verkauf nur aufgrund eines zuvor verpflichtend durchzuführenden Verkehrswehrgutachtens erfolgen kann. Herr Ruß erkundigt sich, ob der Verkehrswert sinken würde, wenn das B-Plan-Gebiet Nr. 16 als Sanierungsgebiet eingestuft wird. Der Bürgermeister erklärt, dass dies im Rahmen der Gutachtenerstellung berücksichtigt werden würde. Über den Antrag von Herrn Kempe wird abgestimmt: 3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Herr Sorge beantragt aufgrund der bestehenden Pandemielage, dass neben der Abstimmung in Abstimmungsräumen auch die Möglichkeit der Briefwahl bestehen soll. Über diesen Antrag wird abgestimmt: 11 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen

 

Herr Sorge erkundigt sich, ob der Erlös aus dem Grundstücksverkauf in die geplante Baumaßnahme investiert wird. Der Bürgermeister erklärt, dass dies selbstverständlich nicht erfolgt.

 

Herr Sorge erkundigt sich, weshalb der Grundstücksverkauf nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Der Bürgermeister erklärt, dass der Verkauf nur auf Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes relevant ist.

 

Herr Dr. Kraatz stellt im Namen der SPD-Fraktion klar, dass mit einer Veräußerung nicht nur der Verkauf, sondern auch eine Verpachtung des Grundstücks möglich ist.

 

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Beschluss-Nr. 056/2021/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Zulässigkeit des durch die Fraktionen CDU, UWG, SPD, LINKE und HGV/Ziesig beantragten Vertreterbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheids.

 

Die eingebrachte Frage lautet:

 

„Soll die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur Erhaltung und denkmalgeschützten Sanierung der Villa Baltic, des historischen Vorplatzes und zur Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit der Villa Baltic einen Teil des Baufeldes der ehemaligen Schwimmhalle (B-Plan Nr. 16) zur Errichtung eines Hotels mit Gastronomie, Einzelhandel und einem Veranstaltungsaal zum vollen Verkehrswert veräußern?“

 

Der Bürgerentscheid findet am 05.12.2021 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Hierzu sind durch die Stadtverwaltung zwei Wahllokale einzurichten. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

2

1