04.08.2021 - 4.1 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Zielinski erläutert die coronabedingten Besonderheiten in Bezug auf die Vereinsförderung. So wurde der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel aus dem Vorjahr um ein Jahr verlängert. In diesem Jahr wurde die Pro-Kopf-Pauschale an die beantragenden Vereine ausgeschüttet. Die zusätzlich in Aussicht gestellte Summe, welche auf den Jugendbereich verteilt wird, bedarf eines gesonderten, begründeten Antrags. Hierüber wurde in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid (Pro-Kopf-Pauschale) informiert.

 

Herr Neumann erfragt, welcher Verein die Zusatzsumme bislang beantragt hat. Frau Zielinski teilt mit, dass der FSV einen formlosen Antrag auf Auszahlung gestellt hat, dieser aber inhaltlich unbegründet war. Seitens der Stadt wurde um eine Begründung gebeten, die bislang ausstehend ist. Grundsätzlich müssen Fördermittel bis zum 31.10. abgefordert werden.

 

Frau Klotz wird das Wort erteilt. Sie erklärt, dass die Übersichtlichkeit in Bezug auf die Fördermöglichkeiten auf der städtischen Homepage nur unzureichend seien.

 

Frau Zielinski nimmt Stellung hinsichtlich der im Vorfeld eingereichten Anfrage in Bezug auf die Anzahl der Sozialhilfeempfänger in Kühlungsborn. Die Anfrage wurde an die Agentur für Arbeit weitergeleitet. Es gibt keine konkrete Zahl für die Stadt Kühlungsborn - lediglich für den gesamten Landkreis.

 

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde die Anzahl der Kinder in der Grundschule erfragt, welche zurückgestellt wurden. Dies betrifft vier Kinder der ersten Klasse und vier weitere Kinder der vierten Klasse. Es könne keine Aussage dahingehend getroffen werden, ob die Schule die Entscheidung über die Zurückstellung getroffen habe oder ob es sich um den Wunsch der Eltern handelt.

 

Frau Zielinski informiert über sechs Befreiungen von Präsenzunterricht (drei in der Grundschule und drei im Schulzentrum).

 

Zum Stichtag 31.12.2020 lagen 38 Anträge auf Begrüßungsgeld vor.

 

Die NaturRaumSchule hat nun die beantragte staatliche Genehmigung erhalten. Es liegt ein Antrag auf Nutzung der Freizeithalle Ost für den Schulsport vor.

 

Die Kreismusikschule hat einen Antrag auf Befreiung vom Nutzungsentgelt für die schulischen Räumlichkeiten beider Schulen für das gesamte Schuljahr 2021 / 2022 gestellt. Insgesamt beliefe sich die Nutzungsgebühr auf etwa 10.000,00 EUR jährlich. Die Stadt hat dies abgelehnt, da die Kreismusikschule von ihren Schülern Gebühren erhebt. Eine verwaltungsseitig angebotene Reduktion der Nutzungsgebühren auf 8,00 EUR je Stunde wurde seitens der Kreismusikschule abgelehnt. Neben Kindern und Jugendlichen werden auch Erwachsene unterrichtet. Die VHS zahlt vergleichsweise ebenfalls Nutzungsgebühren. Frau Zielinski verweist auf das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Die Stadt duldet zum jetzigen Zeitpunkt die Nutzung der beantragten Räumlichkeiten bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Herr Dr. Kraatz äußert sich dahingehend, dass der Hauptausschuss eine Entscheidung treffen müsse. Er selbst spreche sich für das Angebot vor Ort aus. Der Unterricht für Erwachsene solle jedoch gesondert betrachtet werden. Seine Fraktion spricht sich für eine Gebührenbefreiung aus.

 

Die Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob grundsätzlich eine Gebührenbefreiung für die Kinder und Jugendlichen der Kreismusikschule erfolgen soll. Die Mitglieder stimmen wie folgt ab: 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

In der Stadt hält sich derzeit eine Person ohne festen Wohnsitz auf. Hilfsangebote seitens der Stadt wurden ausgeschlagen.