04.11.2015 - 7 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 04.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Die Änderung beinhaltet u.a. die Verschiebung der Baugrenze für das WC-Haus im Sondergebiet 13 entlang der Promenade, da dies in der Örtlichkeit anders gebaut wurde. Weiterhin wurde die Nutzungen im Themenpark aufgenommen und die Bushaltestelle zur Rechtskraft geführt. Die vorhandenen Hotels sollen hinsichtlich der Nutzung als Hotel gekennzeichnet und festgesetzt werden. Des Weiteren wird die Verkaufsfläche für das Einkaufszentrum „Möwenparkcenter“ von 1.000 m² auf 1.500 m² festgesetzt sowie die vorhandenen Dauerwohnungen im Bestand. Im Sondergebiet 11 sollen mindestens 30 Tagespflegeplätze gesichert werden. Grundsätzlich sollen Windkraftanlagen ausgeschlossen werden.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Kopfsituation Ost" und den Entwurf
der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: B-Plan Nr. 5, 3. Änderung, Entwurf vom 27.10.2015 mit Begründung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,2 MB
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2
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öffentlich
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1,2 MB
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