15.04.2021 - 7.3 Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Ausle...

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Wortprotokoll

Herr Zacher erklärt, dass hierzu Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden muss, um möglichst viele Personen zu beteiligen. Herr Fricke (Stadt- und Regionalplanung Wismar) erläutert die Beschlussvorlage. Frau Schmidt erkundigt sich, ob die Gestaltungssatzung berücksichtigt wird. Herr Fricke erklärt, dass der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung gleichrangig sind und dass auf die Gestaltungssatzung Rücksicht genommen wird.

 

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Beschluss-Nr. 030/2021/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1.          beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7-N der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Sondergebiet „Ostseeallee“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB.

2.          Das Planungsziel besteht in der Neuüberplanung des Geltungsbereiches auf der Basis einer aktuellen Vermessung sowie des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Erklärung der Unwirksamkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.

3.          billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7-N und den Entwurf der Begründung dazu.

4.          Der Entwurf ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

5.          Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

         Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7-N der Stadt Ostseebad

         Kühlungsborn mit Begründung

         Stand: 25.03.2021  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage