06.05.2015 - 5 2. ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

Aufgrund der Nachfrage, warum man beim B-Plan 37 keine Fremdkörperfestsetzung gewählt hat, erklärt Herr Fricke, dass es sich hier um eine ganz andere Struktur hinsichtlich der Nutzungen handelt (Wohnen/Fewo/Beherbergung/Gewerbe).

Alte Unterlagen (Leitlinien aus 2007) zum B-Plan Nr. 37 haben bereits einen gewissen Bestand an Ferienwohnungen erfasst, diese jedoch der Wohnnutzung zugeordnet. 

 

Die jetzige Festsetzung im Entwurf, welche den Bestand sichert und neue Ferienwohnungen bzw. deren Umbau oder Umnutzung ausschließt, wird vom Anwalt noch auf Zulässigkeit geprüft.

 

Herr Volkmann (Gast) beantragt Rederecht zum o.g. Thema.

Der Bauausschuss stimmt über den Antrag ab und gewährt ihm kurzes Rederecht.

Herr Volkmann empfiehlt, die genaue Anzahl der Ferienwohnungen festzulegen.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.

Die 2. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom  24.04.2014  und 11.12.2014 gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

 

2. Planungsziele:

Überarbeitung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere der örtlichen Bauvorschriften. Die Neuerrichtung von Zweitwohnsitzen soll im Bebauungsplan Nr. 37 ausgeschlossen werden. Des Weiteren erfolgt  eine hervorgehobene Darstellung der Vorgärten im gesamten Plangebiet. Im Rahmen des B-Planänderungsverfahrens wird auf dem Flurstück 336, Flur 2, Doberaner Str. 10 ein zusätzliches Baufeld geschaffen und es erfolgt ein Flächentausch von Baufeldern auf dem Flurstück 267/7 und 266/66, Flur 2, Cubanzestraße 52 a.

 

3. Gebietsabgrenzung:

Die 2. ergänzende Aufstellung zur 2. Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 (siehe Übersichtsplan in der Anlage): den Bereich beidseitig der nördlichen Cubanzestraße zwischen Wiesengrund und Molli, Teilbereiche südlich des Wiesengrundes und den Bereich zwischen Wiesengrund und Doberaner Straße westlich des Seeschwalbenweges, Teilflächen westlich der Cubanzestraße nördlich der Doberaner Straße und nördlich des Hermann-Löns-Weges sowie das Ferienhausgebiet südlich der Molli-Gleise.

 

Die Anlage (Übersichtsplan) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:    10 Ja - Stimmen

                                                        0 Nein - Stimmen

                                                        0 Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage