11.11.2020 - 6 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stad...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ollhoff teilt zu Beginn mit, dass es einen Antrag auf Rederecht von Herrn Dr. Aschenbeck zu diesem Tagesordnungspunkt gibt.

Die Ausschussmitglieder stimmen über diesen Antrag einstimmig mit ja ab.

 

Herr Aschenbeck wird sodann das Wort erteilt und beginnt mit einem Rückblick auf die Entwicklung der Planung bis zum heutigen Tag.

Im Dezember 2017 gab es die erste Vorstellungsrunde im Rathaus. Im Verlauf weiterer 3 Jahre gab es zahlreiche Workshops, Beratungen, Vorstellungen in den Ausschüssen.

Das Vorhaben (bzw. die geplante 3. Änderung des B-Plan Nr. 17) hatte zu jederzeit eine Mehrheit  unter den Ausschussmitgliedern, weil es gemeinsam entwickelt wurde.

Herr Aschenbeck gab einen Ausblick auf die Angebote die es für Gäste sowie Einheimische geben wird und machte noch einmal deutlich, dass eine neue Zielgruppe angesprochen werden soll.

Es soll kein Standard-Hotel entwickelt werden, sondern das sog. „HAFENVIERTEL“. Es wird öffentliche Nutzungen geben. Ca. 46% des Gebäudes sind öffentlich zugängig. Es wird eine Flaniermeile und eine kleine Markthalle, eine Rooftop-Bar, einen Beach-Club sowie einen Spa-Club geben.

Desweiteren sprach Herr Aschenbeck aber auch Kritikpunkte an, wie z.B. den Vorwurf es würde ein Betonklotz entstehen und es wurden Wegebeziehungen fehlen.

Er ist jedoch der Meinung, dass die Vorurteile ausgeräumt werden können, wenn man sich eingehender mit dem Projekt beschäftigt. Derzeit wird daran gearbeitet, das Gebäude als Green-Building zu entwicklen. Außerdem wird eine Nachhaltigkeitszertifizierung angestrebt. Außerdem werden die Kontakte zu regionalen Anbietern gefestigt.

Herr Aschenbeck nimmt nach Ende seiner Präsentation im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Fricke vom Büro für Stadt- und Regionalplanung wird anschließend das Wort erteilt. Es werden Erläuterungen zum Verfahrensstand des Bauleitplanverfahrens gegeben.

Es fanden drei Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligungsrunden statt.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde vorbereitet und liegt ebenso wie die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes zur Beschlussfassung vor.Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die Verkehrssituation, die Hydrogeologie und die Schallimmission sowie der Artenschutz (Otter) betrachtet. Die Behörden stimmen der Planung zu.

Im Ergebnis der erarbeiteten hydrogeologischen Studie wurde ermittelt, dass für Kühlungsborn Ost ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet werden muss, da hier bereits aktuell kein ausreichender Schutz besteht. Die Änderung des Bebauungsplanes hat nur marginalen Einfluss auf die Hochwassersituation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 (Baufeld 8 und Nachbarbebauung).

Es gab Abstimmungen mit der Molli Bahn. Es wurden Festsetzungen in den B-Plan aufgenommen zum Schutz des Bahndammes.

Zum ersten Entwurf gab es zahlreiche Einwendungen von Bürgern, zum zweiten und dritten Entwurf nur ein bis zwei Stellungnahmen.

Die meisten Einwendungen wurden auf Vordrucken bei der Stadt eingereicht.

Kritik wurde an der Gebäudehöhe, an der Gebäudelänge, an der Bettenzahl, an den fehlenden Wegebeziehungen geübt.

Im Ergebnis hat sich die Mehrheit der Stadtvertretung in vorherigen Ausschusssitzungen für das Projekt ausgepsrochen.

Das Baufeld  liegt seit fast 20 Jahren brach und soll einer hochwertigen touritischen Nutzung zugeführt werden. Nach dem geplanten Satzungsbeschluss in der Stadtvertretersitzung am 10.12.2020 wird die Satzung durch Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Frau Westphal teilt ergänzend mit, dass es bereits einen städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Planerstellungskosten mit Herrn Aschenbeck gibt.

Es wird derzeit ein Erschließungsvertrag erarbeitet, der u.a. die Zugängigkeit der öffentlichen Bereiche, den Schutz des Bahndamms sichern soll.

 

Frau Westphal stellt noch einmal klar, dass der Hochwasserschutz bereits aktuell unabhängig von der Änderung des Bebauungsplans nicht gewährleistet ist. Dies betrifft vorrangig die Situation des Eintritts eines Ostseehochwassers bei gleichzeitigem Starkregenereignis  im Inland.

 

Hinsichtlich der Thematik Verkehrszunahme/Veränderung der Verkehrsituation ist in die Verkehrsbetrachtung das zukünftige Hotelprojekt und die ebenfalls im Verfahren befindlichen 5. Änderung einbezogen worden.

 

Herr Dr. Just spricht sich im Namen der Grünen Kühlungsborn gegen die Änderung des Bebauungplanes Nr. 17 und das Projekt aus und trägt eine Stellungnahme vor, die Eingang in dieses Protokoll findet:

Entgegen jeder Vernunft wurde 2015 mit dem Aufstellungsbeschluss des B-Plans 17 die Planung des Baufeldes 8 im Bootshafen ohne Höheneinschränkung und mit maximaler Bettenzahl von 350 zugelassen. Im Ergebnis dieser aus unserer Sicht städtebaulich für Kühlungsborn ungünstigen Planung sind aus ursprünglich 9m Gebäudehöhe für das Baufeld 8 22,80m bzw. mit zulässiger Lichtkuppel 24,30m geworden. Begründet wird dieses Vorhaben u.a. mit dem Einzelhandelskonzept (EHK), in dem steht, dass auch die die Standorte „Unter den Kolonnaden“ und „Bootshafen“ von übergeordneter Bedeutung sind. Diese aus unserer Sicht Fehlinterpretation des EHK suggeriert im Aufstellungs- und Satzungsbeschluss zur 3. des B-Plans 17 die verstiegene Hypothese, dass Kühlungsborn an Überalterung leidet. Dass junge Menschen in Kühlungsborn nicht vermehrt Urlaub verbringen, obwohl sie im Upstalsboom und in anderen Hotels Gelegenheit dazu hätten, liegt vor allem an den hohen Preisen für Familien mit Kindern. Da die Investoren nicht die Betreiber des Hotels sein werden, können natürlich erschwingliche Preise für junge Leute ohnehin nicht garantiert werden. Unter Berücksichtigung der massiven Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung am Bootshafen (BA 19.08.2020) infolge des Neubaus des 350 Betten-Hotels wird ein unabhängiges Verkehrsgutachten gefordert. Es soll Stellung genommen werden, inwiefern der zu erwartende hohe Fahrzeugverkehr in der Cubanzestraße und Hafenstrasse zu einem Verkehrskollaps führt. Es ergibt sich ohnehin die Frage, wer für die aus unserer Sicht verkehrstechnische Fehleinschätzung verantwortlich ist: die Stadt Kühlungsborn oder das beteiligte Ingenieurbüro? Fazit: Es handelt sich bei dem Vorhaben städtebaulich, in der Größe und vor allem Höhe für die Grünen der Stadt Kühlungsborn um ein nicht gewünschtes Hotel.

 

Herr Fricke gibt zu Bedenken, dass es sehr viele Gespräche mit den Trägern öffentliche Belange und der MBB gegeben hat. Die Kurvenradien am Bahnübergang müssten berücksichtigt werden.

Im Einzelhandelskonzept wird der Bereich um den Bootshafen als Sonderstandort deklariert.

Das geplante Projekt trägt zur touristischen Belebung bei. 

 

Frau Schmidt ist der Meinung, dass eine Bürgerbefragung zielführend gewesen wäre, ist aber froh das soviele Bürger zumindest Ihre Einwendungen kund getan haben. Die Zustimmung des Amtes für Raumordnung ist für Frau Schmidt nicht nachvollziehbar und fragt, ob die Bettenzahlerhöhung die durch das Projekt entsteht ebenfalls gegenüber dem Amt für Raumordnung kommuniziert wurde.

Auch wenn Frau Schmidt, das Projekt nicht befürwortet, so hofft sie dennoch, dass zumindest die Planungen umgesetzt werden und der versprochene und avisierte Mehrwert für den Bereich des Kühlungsborner Hafenviertels auch tatsächlich zu verzeichnen ist.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

  1. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Am Bootshafen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

2

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5592&selfaction=print