19.08.2020 - 8 Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur ...

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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Zur Beschlussfassung liegt der erneut angepasste Entwurf zur 3. Änderung des B-Plan Nr. 17 vor. Die letzte Auslegung fand im März/April diesen Jahres statt.

Aus den Anregungen der Träger öffentlicher Belange erfolgte eine Überarbeitung der Hydrologischen Studie – Phase 2 (August 2020).

In der Studie Phase 2 wurde die Hochwassergefährdung im Hafengebiet unter Berücksichtigung aktueller Niederschlagswerte bis zu einem hundertjährigen Starkregenereignis (HQ 100) betrachtet, und dies bei gleichzeitig auftretender Sturmflut der Ostsee. Dabei war insbesondere die Frage zu beantworten, wie sich die Situation derzeit, bei gegebenem Baurecht (laut 1. Änderung B-Plan 17) darstellt und wie sich diese Situation durch den Hotelneubau verändert.

Außerdem war zu ermitteln, welche Auswirkungen der Hotelneubau und die mit dem Tiefgaragen-bau verbundene Grundwasserabsenkung auf die umgebende Bebauung der Ferienhausanlage im Westen, der Hafenrandbebauung im Norden und dem Molli-Bahndamm im Süden hat.

 

Der Hochwasserschutz für das Hafengebiet muss insgesamt neu betrachtet werden, da es auf Grund der Erkenntnisse der vergangenen Jahre geänderte Anforderungen an den Hochwasserschutz allgemein gibt. Auf der Basis weitergehender Untersuchungen sind zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen für ganz Kühlungsborn Ost erforderlich. Die Stadt beabsichtigt daher, analog der Hochwasserstudie in Kühlungsborn West, eine weitergehende Studie für Kühlungsborn Ost erstellen zu lassen. Aufgrund der bereits jetzt rechtsgültigen Änderungen des Bebauungsplanes und den veränderten Anforderungen an den Hochwasserschutz im Allgemeinen ist derzeit kein wirksamer Hochwasserschutz gegeben. Bereits Bei einem Wasserstand 1,80 m ü NN (1,65 m HN) beginnt der Fulgenbach nördlich der Bahntrasse auszuufern. Die Eingänge zum Parterre an den Gebäuderückseiten der Strandpromenade liegen nur bei 1,60 – 1,80 m ü NN (1,45 – 1,65 m HN). Diese würden dann glicherweise bereits teilweise geflutet bzw. eingestaut.

Der Hotelneubau im Hafen hat auf die bestehende Hochwassersituation nur marginalen Einfluss (Verringerung der Befüllzeiten des Hafengebietes bei Hochwasser um wenige Minuten).

Mit der Erhöhung der Böschungsoberkante des Fulgenbaches auf der westlichen Seite innerhalb der Grünflächen „Unterhaltungsstreifen Fulgenbach“ in einer Breite von 5,0 m (Oberkante) auf eine

Höhe von 2,30 m. ü.NN (2,15 m ü.HN) werden die Auswirkungen kleinerer Hochwässer auf das östliche Hafengebiet minimiert.

 

Die für den Hotelbau erforderlichen Absenkung des Grundwassers soll möglichst gering gehalten werden. Es sind elektronischen Pegelmessungen 12 Monate vor Baubeginn durchzuführen, damit die hydrogeologischen Verhältnisse ausreichend berücksichtigt werden können, da es sich um eine Baumaßnahme mit einer Bauzeit von 1 ½ bis 2 Jahren handeln wird. Der Vorhabenträger hat Untersuchungen zu den Ausmaßen des Grundwasserleiters zu beauftragen.

 

Die Begründung zur 3. Änderung des B-Plan Nr. 17 wird geringfügig um Aussagen zum Artenschutz und Lärmschutz ergänzt.

 

Herr Dr. Just fragt an, wer die Messungen zur Grundwasserabsenkung überwacht.

Hierzu erklärt Herr Fricke, dass Details zur Grundwasserabsenkung mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Spezielles wird im Bauantragsverfahren geregelt.

 

Herr Kupski gibt zu Bedenken, dass es durch den Hotelbau zu einer Erhöhung der Frequentierung des Bahnüberganges Cubanzestraße/Hafenstraße kommt. Die Verkehrsuntersuchung wird für nicht ausreichend gehalten.

Frau Jacob regt an mit dem Eigentümern des Nachbargrundstückes (westl. des Fulgenbaches) zu sprechen um eine Verlängerung des Gehweges an der Hafenstraße zu erreichen. Hierzu teilt Frau Westphal mit, dass dazu bereits erste Gespräche geführt wurden.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den erneut geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den geänderten Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der geänderte Entwurf ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die erneute Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

         Anlagen: Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad

         Kühlungsborn mit Begründung, Bearbeitungsstand 05.08.2020

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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