30.06.2020 - 6 Zustimmung zum gerichtlichen Vergleich zwischen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Di., 30.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Der Bürgermeister erklärt, dass die gerichtlichen Angelegenheiten zwischen der Stadt und Herrn Blohm aus zwei Verfahren bestehen. Das erste Verfahren hinsichtlich der Räumungsklage ist nun abgeschlossen, hier wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen, welcher heute durch die Stadtvertretung genehmigt werden soll. In dem zweiten Verfahren werden die entstandenen Schäden verhandelt, hierbei geht es um ca. 122.000 EURO. Der Bürgermeister verliest den gerichtlich verfassten Vergleich.
Herr Menzel erkundigt sich, ob die einbehaltene Pacht durch den Pächter bis zum Stichtag 30.06. gezahlt wurde. Herr Lahser bestätigt, dass die Pachtzahlungen am 30.06. auf dem Konto der Stadt eingegangen sind. Der Bürgermeister erklärt, dass 18.500 EURO an Herrn Blohm ausgezahlt werden als Gegenwert für den durch Herrn Blohm errichteten Schuppen und die Außenbeleuchtung.
Herr Langguth erkundigt sich nach dem weiteren Betrieb der Minigolf-Anlage sowie Eishalle, wenn der Pächter die Räumung am 15.07. vollzieht. Der Bürgermeister erklärt, dass die Minigolf-Anlage weiterhin betrieben wird, die Eishalle bzw. Indoor-Spielhalle wird aufgrund der Corona-Einschränkungen vorerst geschlossen bleiben. Die Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) wird neuer Betreiber. Durch die TFK wurde bereits ein Nutzungskonzept erarbeitet, welches unter anderem die Nutzung von Kunsteis vorsieht, hierdurch würde eine Kostensparung entstehen. Frau Karl erkundigt sich, ob eine Ausschreibung zur Betreibersuche erfolgen kann. Der Bürgermeister erklärt, dass die TFK nun erst einmal als Betreiber fungiert, da ein gutes Nutzungskonzept vorgelegt wurde.
Herr Susemihl erkundigt sich, ob eine Übersicht der baulichen Mängel vorliegt. Der Bürgermeister erklärt, dass diese Angelegenheit vermutlich im Rahmen des zweiten Gerichtsverfahrens geklärt wird. Herr Bartelmann regt an, das beauftragte Planungsbüro beim zweiten Gerichtsverfahren mit einzubeziehen.