17.06.2020 - 11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Mi, 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert das gesamte Vorhaben. Hierbei erläutert Herr Fricke unter anderem die Entwicklung des Sachverhalts in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden von Seiten der Anwohner 13 Stellungnahmen für Ferienwohnungen und 25 Stellungnahmen gegen Ferienwohnungen abgegeben. 68 Haushalte haben keine Stellungnahme abgegeben. Es gab mehrere Doppelungen von Haushalten. Herr Fricke erklärt, dass der Wohngebietscharakter durch diese Änderung erhalten bleibt und dass die Zulässigkeit von Ferienwohnungen nur eine Ausnahmeregelung darstellt.
Herr Sorge erkundigt sich, welche Kosten bisher durch die Ferienwohnungsproblematik in diesem Wohngebiet entstanden sind. Frau Westphal erklärt, dass die B-Plan-Kosten für die Aufstellung der aktuellen 4. Änderungen ca. 14.000€ betragen, hinzu kommen noch Gerichtskosten.
Herr Wiek spricht ein Schreiben an, welches des Rechtsanwalt Huly an die Stadt geschickt hat bezüglich eines rechtlichen Gutachtens von Prof. Dr. Simoneit. Frau Westphal erklärt, dass kein rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Simoneit vorliegt. Hierbei handelt es sich um beratende Hinweise im Verfahren der 4. Änderung des B-Planes-Nr. 10. Herr Wiek beantragt die namentliche Abstimmung.
Beschluss-Nr. 034/2020/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1) die Umbennung des bisher als „Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10“ geführten Verfahrens in „4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10“. Dies erfolgt aus Anraten des Landkreises um spätere Verwechslungen mit der unwirksamen (alten) Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 zu vermeiden.
2) Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4) Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wohngebiet "Holmblick" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird gebilligt.
Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Planzeichnung und Begründung), Abwägung – Bearbeitungsstand 20.03.2020
Namentliche Abstimmung:
Frau Fink: Ja
Frau Hülsmann: Ja
Frau Jacob: Ja
Frau Karl: Ja
Herr Kempe: Ja
Herr Dr. Kraatz: Ja
Herr Krauleidis: Ja
Herr Langguth: Ja
Herr Menzel: Nein
Herr Neumann: Nein
Herr Ollhoff: Ja
Herr Ruß: Ja
Frau Schmidt: Ja
Herr Sorge: Nein
Herr Susemihl: Ja
Herr Wiek: Nein
Herr Zacher: Ja
Herr Ziesig: Ja
Abstimmungsergebnis: | 14 | Ja-Stimmen |
| 4 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1 MB
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