05.12.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung B-Plan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 05.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 094/19/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
„Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Planungsziele:
Änderung Festsetzungen für die Grundstücke Wittenbecker Landweg 1a-c und 4, 4a-4b zwecks Erhaltung des bestehenden Geschosswohnungsbaus.
Änderung der Grünfläche (Flurstück 370/8, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn) in eine Wohnbaufläche – Ausweisung eines Baufeldes für ein III-geschossiges Mehrfamilienhaus.
4. Gebietsabgrenzung: Flurstücke 370/7, 370/8 und 371/72 sowie 388/38, 389/15, 388/36 und 388/37, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.
(s. Anlage) Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
5. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Fricke aus Wismar beauftragt.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 5. Änderung B-Plan Nr. 32
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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