17.04.2019 - 6 Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung einer Sport-J...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stybel (Vorstand des Jugendherbergswerks MV) gibt allg. Erläuterungen zum Jugendherbergswerk MV: Es gibt 16 Jugendherbergen in MV mit 280 Mitarbeitern und 2.700 Betten. Das Jugendherbergswerk ist ein gemeinnütziger Träger mit besonderer Eignung für Kinder- und Jugendarbeit. Die Voraussetzungen zum Betreiben einer Jugendherberge sind nicht überall gegeben, daher kommt es auch teils zu Schließungen bestimmter Einrichtungen. Bei der Suche nach Erneuerung sieht man in Kborn gute Voraussetzungen aufgrund der Infrastruktur, Verkehrsanbindungen und vielfältiger Möglichkeiten im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 25. Herr Hass von Planungsbüro aib aus Rostock erläutert die Planungen für Kborn: Zielstellung ist ein Neubau im Baugebiet Nr. 2 mit 180 Betten (Zweibett und Mehrbettzimmer) und Barrierefreiheit.  Es werden mögliche Gebäudekubaturen gezeigt und entsprechend der B-Planfestsetzungen für die Nachbarbaugebiete Ergänzungen mit einer Schwimmhalle, Skaterbahn oder Tennishalle  gezeigt.

Herr Just erkundigt sich nach den Gründen für die Schließung der Herberge in Barth. Herr Stybel erläutert dazu, dass die Jugendherberge dort ein anderes Profil hatte. Sie verbunden mit einer Reitanlage die einen sehr hohen Finanzierungsbedarf hatte. Weiterhin waren die Anbindungsmöglichkeiten nicht gut und die Auslastung konzentrierte sich ausschließlich auf Familien in der Ferienzeit. Es gibt dort aber Kontakte mit einem Folgenutzer. Die Anlage soll weitergeführt werden.

Herr Hass stellt einen III-geschossigen Gebäudekörper in L-Form in moderner Bauweise vor. Auf Nachfrage von Frau Lorenz-Zimmer wird mitgeteilt, dass mind. ca. 20 % der Zimmer behindertengerecht gebaut werden sollen.  Dazu steht man in Kontakt mit dem Behindertensportbund.

Herr Ollhoff fragte an, ob die vorhandenen Sportstätten in Kborn ausreichend wären als Grundlage .

Herr Stybel teilt mit, dass die Nähe zu den Sportstätten gegeben ist und die vorhandenen ausreichend wären. Es gibt über den B-Plan auch Potenzial für Ansiedlungen im Quartier des B-Plan Nr. 25. Herr Mothes befürchtet, dass das Konzept langfristig nicht haltbar ist und dann wieder eine Vielzahl von Ferienwohnungen entstehen könnten.

Herr Zacher spricht die Eigentumsverhältnisse für das Grundstück an. Die Fläche gehört der Stadt.

Er stellt die Frage, ob die Umsetzung im Rahmen einer Erbbaupacht als möglich gesehen wird. Dies wird von Herrn Stybel verneint. Den Bau würde ein Investor übernehmen und das Jugendherbergswerk wäre der Betreiber. Weiterhin wird angefragt, ob der Gastronomiebereich öffentlich sein würde. Diese Anfrage wird von Herrn Stybel ebenfalls verneint, da es sich um eine gemeinnützigen Träger handelt. Herr Stange gibt zu Bedenken, dass die Stadt vor einigen Jahren den Verlust einer Jugendherberge erleben musste und findet die „Bewegung“ in der Angelegenheit sehr positiv.

Frau Westphal erläutert, dass es sich bei der Beschlussvorlage um einen Grundsatzbeschluss handelt und im kommenden nichtöffentlichen Hauptausschuss erneut über dieses Thema beraten und entschieden wird.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung der Ansiedlung einer Sport- und Jugendherberge durch das Deutsche Jugendherbergswerk im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Baugebiet Nr. 2 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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