28.02.2019 - 10 Entwurfs- und Auslegungbeschluss zur 4. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 009/19/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt

      Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg"

      und den Entwurf der Begründung dazu.

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  2. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage:  4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

               einschließlich Begründung –  Entwurf vom 28.01.2019

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage