28.02.2019 - 16 Beratung über die Festlegung von wesentlichen P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 015/19/SVV:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass alle Produkte des Gesamthaushaltes zu wesentlichen Produkten gemäß § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik erklärt werden und die Beschreibung von Zielen und Kennzahlen sowie weiterer Kriterien bis zum 30. November 2019 zu erfolgen hat.

 

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Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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