06.12.2018 - 13 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 097/18/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt Ostseebad  Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
  2. Planungsziel: Erweiterung der Baugrenze zur Errichtung eines EFH auf dem Grundstück Grömitzer Ring 1, Vereinheitlichung der GRZ im gesamten Plangebiet auf 0,4, Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen für die Gartennutzung bis 10m² Grundfläche in privaten Grünflächen sowie Anpassung der Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen nach Änderung der BauNVO

3.    der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 betrifft 3 Teilbereiche des rechtskräftigen Ursprungsplanes und umfasst die Baufelder 1, 3 und 11 der Ursprungsplanung. Die Klarstellung der Rechtsgrundlage zur Zulässigkeitsregelung von Ferienwohnungen betrifft den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung. (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    mit der Ausarbeitung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 3. Änderung B-Plan Nr. 10

 

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Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

4

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3866&selfaction=print