06.12.2018 - 9 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stange beantragt die Festsetzung der Firsthöhe und Traufhöhe bei zukünftigen Änderungen. Dieser Antrag wird von der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss-Nr. 093/18/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m.

§ 13 BauGB

  1. Planungsziele:
    - Anpassung der Baugrenzenausweisung (Aufnahme rückwärtiges Baufeld anstelle eines

Anbaus an das Vorderhaus)

        - Änderung Grünfläche in Baufläche (Anpassung an Bestand für den Bereich der Terrasse)

        - Ausweisung einer Stellplatzfläche

        - Festlegungen zur Ausbildung der III-Geschossigkeit (III. Geschoss als Staffelgeschoss)

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 42: Hermannstraße 23, Flurstücke 98, 102/13, Flur 1 und die Flurstücke 622/36, 622/41, Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

5.       Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 42

 

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Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3862&selfaction=print