18.10.2018 - 8 Betrauung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn an d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 18.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss-Nr. 086/18/SVV:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn betraut die Kühlungsborn Tourismus & Service GmbH i.G. mit Wirkung vom 01. Januar 2019 mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinen wirtschaftlichen Interessen sind, im Wege eines öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt). Die Abfassung des öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt) ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.
2. Der Bürgermeister ist ermächgtig, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Kühlungsborn Tourismus & Service GmbH i.G. bekanntzugeben.
3. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beauftragt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der Kühlungsborn Tourismus & Service GmbH i.G. auf die Fassung eines Weisungsbeschlusses an die Geschäftsführung zur Umsetzung des Betrauungsaktes gemäß der Anlage hinzuwirken.
4. Der Bürgermeister ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. Dies betrifft auch Anpassungen, die evtl. aufgrund steuerlicher Prüfung erforderlich werden. Gleiches gilt für etwaige redaktionelle Ergänzungen, die aufgrund kommunalaufsichtlicher Weisungen oder Empfehlungen des Notariates erforderlich würden. Der Bürgermeister wird mittels eines regelmäßigen Berichtswesens die Mitglieder der Stadtvertreterversammlung darüber informieren.