27.09.2018 - 13 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bartelmann schlägt eine Umformulierung in Punkt 2 vor („vorgesehen“ anstelle von „geplant“). Herr Ziesig erklärt, dass die Notwendigkeit zur Ansiedlung einer Sportplatzanlage nicht diskutiert wurde, die Festschreibung in der Vorlage unter Punkt 2 soll daher gestrichen werden. Herr Stange erklärt, dass die Idee zur Ansiedlung einer Sportplatzanlage in diesem B-Plan-Gebiet bereits seit 1990 besteht. Herr Mothes schlägt eine Grundsatzentscheidung über den Erhalt des vorhandenen Sportplatz Ost vor, ehe eine neue Sportplatzanlage beschlossen wird. Frau Westphal erläutert, dass die Ansiedlung einer Sportplatzanlage aufgrund des zu fassenden Beschlusses nicht zwingend notwendig ist, damit soll die Option zur möglichen Ansiedlung einer Sportplatzanlage gegeben sein. Frau Westphal führt weiter aus, dass hierzu die Entscheidung über die Straßenführung wichtig ist. Herr Langguth beantragt die Umformulierung von Punkt 2 „eine Sportplatzanlage mit Laufbahn geplant“ in „eine Sportanlage möglich“. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt: 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 069/18/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
2. Planungsziel: Im Baufeld 5 ist eine Sportanlage möglich. Hierfür ist eine Vergrößerung des Baufeldes und eine geänderte Ausweisung der Verkehrsflächen erforderlich. Das nördliche Baufeld 3 entfällt.
3. der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 485/12, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. mit der Ausarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
Anlage: Geltungsbereich der 2. Änderung B-Plan Nr. 25
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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