12.04.2018 - 15 Widmung der Stichstraße nördlicher Drosselweg i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 036/18/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Widmung (siehe Anlage zur Beschlussvorlage) der Stichstraße des nördlichen Drosselweges gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

 

Stichstraße Drosselweg in 18225 Ostseebad Kühlungsborn

Gemarkung Ostseebad Kühlungsborn, Flur 2, Flurstück 257/7 Teilfläche

 

Lage der Verkehrsflächen: rechtwinklig abzweigend von der Doberander Straße in Richtung Norden (Sackgasse) zur Erschließung der Anliegergrundstücke

 

Festsetzung der Widmung:

  1. Klassifizierung: Die genannte Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 3a StrWG-MV
  2. Funktion: Anliegerstraße
  3. Träger der Straßenbaulast: Straßenbaulastträger ist die Stadt Ostseebad Kühlungsborn
  4. Widmungsbeschränkungen: Sackgasse mit Belastungseinschränkung 10 t

 

Die Anlage (Widmungsverfügung mit Lageplan) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3281&selfaction=print