22.02.2018 - 9 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 009/18/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt
1. die ergänzende Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Tannenstraße/nördliche Hermann-Häcker-Straße“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.
2. Planungsziele:
- Geltungsbereich 1: Flurstücke 40/4 und 41/4 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, Tannenstraße 1a siehe Beschluss Nr. 067/15/SVV Beschlussvorlage: 16/60/171 Stadtvertreterversammlung vom 10.12.2015
- Geltungsbereich 2: Flurstück 38,4 und 43/1 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, Tannenstraße 5 Änderung von Flächenausweisungen
- Bestimmung eines Geltungsbereiches über die Sicherung eines Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 BauGB
- Aufnahme schützenswerter Einzelbäume
3. Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) die Flurstücke: 40/4, 41/4, 38/4 sowie 43/1 der Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn sowie den gesamten B-Plan-Bereich bezüglich der Festsetzungen zur Sicherung des Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion und der Aufnahme schützenswerter Einzelbäume.
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350 kB
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