22.02.2018 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 007/18/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.
2. Planungsziele:
- Erweiterung von Baugrenzen für vorhandene bzw. geplante Anbauten (Geltungsbereiche 1 und 2)
- Umwandlung des SO1 "Hotel" in der Hermannstraße 6 zu einem SO12 "Hotel" (Geltungsbereich 2)
- Verschieben einer Baugrenze aufgrund des tatsächlichen Bestandes parallel zur Hermannstraße sowie Abriss eines Nebengebäudes (Geltungsbereich 3)
- Umwandlung einer in der Ursprungsplanung festgesetzten Grünfläche in eine private Stellplatzfläche (Geltungsbereich 4)
- Überprüfung der Hotelstandorte
- eine aktualisierte Ausweisung eines Bereiches zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gem. § 22 BauGB
3. Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) die Flurstücke: 152/2, 114/6, 114/4, 114/3, 103/3, 116/7 (teilw.), 117/1 (teilw.) sowie
118/10 (teilw.) der Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 42 sowie eine ergänzende Festsetzung zur Fremdenverkehrssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gem. § 22 BauGB.
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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387,3 kB
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