24.01.2018 - 6 Billigung des geänderten Vorentwurfs zum Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

Frau Lorenz-Zimmer fragt nach den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. Herr Fricke teilt mit, dass beispielsweise eine Druckerhöhungsanlage für Trinkwasser und eine Löschwasserzisterne erforderlich sind. Sämtliche Träger öffentlicher Belange werden nun beteiligt und die Ergebnissee erörtert und zusammengetragen.

Grundlage für den vorliegenden erneuten Vorentwurf bildet das Konzept mit Stand Nov. 2015 (Visualisierung und Schnitt). Gemäß dieser Unterlagen liegt die TH nicht wie im Beschluss aus 11.02.2016 bei 9,51m sondern richtigerweise bei 8m. Desweiteren handelt es sich um III-Geschosse und nicht um II. Entsprechend wurde der Vorentwurf gefertigt.

Frau Westphal erläutert, dass fragwürdig ist, ob die im Vorentwurf festgesetzten 12m FH für ein Hotel ausreichen.Die Umsetzbarkeit wird im weiteren Verfahren geprüft.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn billigt den vorliegenden, geänderten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Haus Zur Kühlung" und den Vorentwurf der Begründung dazu mit dem Vorentwurf des Umweltberichts.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme, insbesondere auch zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

Anlage:Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Haus zur Kühlung"

einschließlich Begründung – Vorentwurf vom 16.01.2018

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2956&selfaction=print