19.10.2017 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 069/17/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
Kühlungsborn „Cubanzestraße/ Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13
BauGB
- Planungsziele:
Verschiebung eines Baufeldes in der 2. Reihe Cubanzestraße 29 gemäß Planung der
Antragsteller. Desweiteren Änderung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,25,
der zulässigen Firsthöhe und Dachneigung für die Gebäude in 2. Reihe sowie Entfallen von
Erhaltungsflächen für Hecken.
- Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst die Flurstück 366 (Cubanzestr.29),
367 (Cubanzestr. 27), Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (s. Anlage).
- Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
- Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 3. Änderung B-Plan Nr. 32
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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356,4 kB
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