19.10.2017 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss-Nr. 068/17/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

               Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

Belange das Abwägungssergebnis mitzuteilen.

3.       Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird gebilligt.

 

Anlagen:

3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich Begründung Stand 28.08.2017,

               Abwägung Stand 28.08.2017

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2767&selfaction=print