06.09.2017 - 10 erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 06.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Eine erneuter Entwurf wurde aufgrund der BauGB und BauNVO Änderung erforderlich. Im Plangebiet finden sich sehr unterschiedliche Nutzungen und Bebauung wieder. Der erste Planentwurf hat bereits öffentlich ausgelegen. Einige Eigentümer haben Anträge auf Einarbeitung/Änderung des Entwurfs gestellt. Über diese Anträge wurde in den Ausschüssen beraten, darüber abgestimmt und im Anschluss entsprechend in den erneuten Entwurf eingearbeitet. Die Forst hatte zunächst Einwände geäußert, dass sämtliche Bebauung im 30m-Waldabstand keine Baugrenzen mehr erhalten sollten. Dies wurde jedoch geklärt und einige Baugrenzen konnten aufgenommen werden. Die MBB hat in der ersten TÖB-Runde mitgeteilt, dass in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll, dass die Grundstücke an den Molligleisen keine privaten Übergänge über die Gleise haben dürfen. Weiterhin wurden Festsetzungen zum Baumschutz aufgenommen. Der Schwerpunkt der Planung lag in der Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen als Unterklassifierzierung der sonstige Gewerbebetriebe. Die Ferienwohnungsnutzung ist aus städtebaulichen Gründen nur auf bestimmte Grundstücke beschränkt (Sicherung vorhandener Bestand). In diesem Fall ist die derzeitige Frage der Rückwirkung des § 13a BauNVO unrelevant.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- billigt den vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Östliche Neue Reihe“ und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: B-Plan Nr. 44 geänderter Entwurf vom 25.08.2017 mit Begründung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|