08.06.2017 - 17 erneuter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 048/17/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

2.       Planungsziel: die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmittel-einzelhandel.

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.

4.       Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

5.       Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 Anlage: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage