08.03.2017 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Fläch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist und diese im Parallelverfahren durchgeführt wird.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB
  2. Planungsziele: Berücksichtigung der Ziele des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Str." im Flächennutzungsplan: Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel.
  3. Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich umfasst die Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 50 lt. Übersichtsplan in der Anlage. Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
  4. Mit der Ausarbeitung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
  5. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2237&selfaction=print