08.12.2016 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage und informiert über die geprüften Standortmöglichkeiten zur Gewerbeansiedlung. Herr Stange beantragt die Befragung des Investors, ob er sich die Gewerbeansiedlung (mit verlängertem Verfahren) auch im B-Plan Nr. 24 vorstellen kann; Der Bürgermeister erklärt, dass er heute mit dem Investor telefoniert hat und dieser erklärt hat, dass ein verlängertes Verfahren für ihn nicht in Betracht kommt und dass alle Planungen auf den B-Plan Nr. 25 ausgerichtet wurden. Herr K. Wiek beantragt eine Auszeit von 10 Minuten.
Frau Westphal hat vor der Sitzung zu diesem Sachverhalt ein Schreiben des Landkreises Rostock (von Herrn Grundmann) vorgelegt. Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt Herr K. Wiek, dass der nachfolgende Satz aus dem Schreiben des Landkreises Rostock (Herr Grundmann) als Grundlage für diesen Beschluss dienen soll:
„Durch die beabsichtigte Ansiedlung eines Gewerbegebietes ist davon auszugehen, dass insbesondere im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 24 der Versiegelungsgrad deutlich erhöht wird. Dieses zieht ebenfalls eine Änderung der Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach sich. Im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB gelten die Eingriffe als bereits ausgeglichen. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Ausgleichsregelungen ist auch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht gegeben. Der Stadt wird im Interesse der Rechtsicherheit eine Änderung im Regelfall empfohlen.“
Herr Zacher erklärt, dass es einen gültigen Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung dieses Gewerbes an diesem Standort gibt. Herr Sorge erkundigt sich nach den Kosten und der Dauer für die Erschließung des Gebietes im B-Plan Nr. 25; Frau Westphal erklärt, dass die Erschließung im normalen Verfahren vollzogen wird und eine Realisierung bis Sommer 2017 realistisch ist.
Herr K. Wiek erklärt, dass die Stadt zukunftsorientiert Flächen erwerben soll, um dort später Gewerbeflächen anzusiedeln. Herr Bartelmann erklärt, dass im Flächennutzungsplan langfristig ein Gewerbegebiet eingeplant werden soll.
Beschluss-Nr. 067/16/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
2. Planungsziel: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 erfolgt die Umwandlung einer Fläche mit einer Größe von 5.000 m² im Baufeld 4 in ein Gewerbegebiet zur Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe.
3. der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 485/10, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 25
Anlagen zur Vorlage
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