21.07.2016 - 11 Bebauungsplan Nr. 49 " Dünengarten" der Stadt O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr K. Wiek erklärt, dass man dort anstelle von Ferienwohnungen lieber Dauerwohnungen errichten sollte. Frau Westphal erklärt, dass dort laut F-Plan ein Sondergebiet für Fremdenverkehr vorgesehen ist, deshalb wurden im Entwurf keine Dauerwohnungen zugelassen. Frau Westphal erklärt, dass sich viele Eigentümer gegen die Ausweisung des öffentlichen Fußweges ausgesprochen haben.

 

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Beschluss-Nr. 043/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.   Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf des  

      Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Dünengarten" und den Entwurf

      der Begründung dazu.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist

      gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen

      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen

     und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.   Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 49, Entwurf Stand 11.07.2016 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

3

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1631&selfaction=print