21.07.2016 - 9 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 041/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

               der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des

               Bebauungsplanes Nr. 39 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

               Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Umgebung Karpfenteich" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 06.06.2016

 

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Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltung

 

 

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