27.04.2016 - 7 Aufstellung eines Lärmaktionsplans der Stadt Os...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kolakowski erläutert die Beschlussvorlage und erklärt den Anlass zur Aufstellung des o.g. Planes.

Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die o.g. Pläne sind die sogenannten Lärmkarten. Diese Lärmkarten wurden bereits durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) erstellt.

Das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung aus Wismar wurde mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes beauftragt.

Am 26.05.2016 um 18.30 Uhr findet hierzu eine Informationsveranstaltung im Versammlungsraum des Bauhofes statt.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1420&selfaction=print