04.12.2025 - 6.5 Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der ...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert die Beschlussvorlage.


Herr Zacher ergänzt aus dem Finanzausschuss, dass die Aufgabe der Verwaltung sein muss, die Hebesätze jedes Jahr zu überprüfen.

Herr Dr. Spengler:

Die Fraktion hat sich bisher immer gegen Steuererhöhungen ausgesprochen und wird dies auch hier tun. Es geht um Mehrbelastung für die Bürger von ca. 305.000 EUR.

Herr Denzel:

Im Finanzausschuss ist das Thema seit 1,5 Jahren sehr präsent und zukünftig wird ohne Anpassung der Hebesätze ein ausgeglichener Haushalt schwer aufzustellen sein.

Herr Karl:

Einnahmen erhöhen oder Ausgaben senken. Gibt es von der Verwaltung Ideen die Ausgaben zu senken?

Herr Lahser:

Natürlich wird auch auf die Ausgabenseite geachtet.

Frau Jacob:

Flächenentwicklung für Gewerbe schaffen um Gewerbeansiedlungen möglich zu machen.

Frau Schmidt:

Warum auf das nächste Jahr warten um zu handeln?
 

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Beschluss: Nr. 89/2025/SVV

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen: Grundsteuer A: 300 v.H., Grundsteuer B: 250 v.H. und Gewerbesteuer 390 v.H.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

11

1

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13884&selfaction=print