24.04.2025 - 6.1 Bürgerhaus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- HGV/SPD/Ziesig-Fraktion
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 24.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2025/HGV/SPD/Zie/045 Bürgerhaus
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- HGV/SPD/Ziesig-Fraktion
- Bearbeiter:
- Ingo Schultz
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die Ausschussmitglieder erteilen Frau Becker einstimmig Rederecht.
Frau Becker gibt Erläuterungen zur vorliegenden Beschlussvorlage.
Die Feuerwehr hat eine gute bauliche Substanz und Räumlichkeiten in unterschiedlichen Größen. Es besteht Potenzial die Idee für die Errichtung eines Bürgerhauses in Kühlungsborn durch eine Umnutzung der alten Feuerwehr nach Errichtung des neuen Gebäudes am Grünen Weg umzusetzen.
Die Ausschussmitglieder beraten über die Thematik und es wird vereinbart, dass man sich in den Fraktionen dazu beraten sollte und dann in der Stadtvertreterversammlung darüber entschieden werden könnte.
Beschluss:
Der Sozialausschuss des Ostseebades Kühlungsborn empfiehlt der Stadtvertretung des Ostseebades Kühlungsborn, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Stadtvertretung des Ostseebades Kühlungsborn beschließt die den Umbau der „alten Feuerwehr“, Zur Asbeck 2, zur Nutzung des Gebäudes als künftiges Bürgerhaus als Folgenutzung nach Umzug der Feuerwehr in den Ersatzneubau.
- Es wird ein „Fachplanungsbüro mit Erfahrung der Planung von Bürgerhäusern“ mit der Planungsphase 1 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung, Grobkonzept, Grobkostenermittlung) für die Umnutzung bzw. dem Umbau des Gebäudes „Zur Asbeck 2“ zum Bürgerhaus beauftragt.
- Die finanziellen Auswirkungen der Planungskosten gemäß Punkt 2 sind von der Stadtverwaltung zu ermitteln und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.
