16.03.2016 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 16.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.
Während der Auslegung zur Änderung des Bebauungsplanes hat es keine Anregungen oder Bedenken von Bürgern gegeben.
Es wurden Sondergebiete für Ferienwohnen und Wohnen sowie sonstige Sondergebiete für Beherbergung festgesetzt. Eine Ausweisung von reinen Sondergebieten für Ferienwohnen hat die Stadt Ostseebad Kühlungsborn abgelehnt.
Der Landkreis Rostock hat Bedenken hinsichtlich der Vorgartensatzung geäußert, welche jedoch abgewogen wurden.
Abstimmungsbedarf gab es mit dem Straßenverkehrsamt bezüglich des neu ausgewiesenen Baufeldes südlich der Mollischienen (ehem. Wochenendhausgebiet) hinsichtlich der Erschließung.
Daraus ergaben sich folgende Forderungen: keine Linksabbiegespur, max. 6 Wohnhäuser mit 1 Wohneinheit pro Gebäude, harte Bedachung wegen Funkenflug
Nach Erlangung der Rechtskraft des geänderten Bebauungsplanes sind für die Umnutzung der Dauerwohnungen und Ferienwohnungen Anträge zu stellen.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die Stellungnahmen der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Nachbargemeinden zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn Ost" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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