06.06.2024 - 6.6 Hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Veransta...

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Wortprotokoll

Herr Kahl führt in die Thematik ein und übergibt das Wort an Herr Sonntag, zuständiger Mitarbeiter bei der DSK.

Zur Durchführung der Auslobung für den Realisierungswettbewerb der geplanten Veranstaltungshalle, ist es erforderlich die Auslobungsunterlage abzustimmen und für die Veröffentlichung freizugeben.

12 Teilnehmer sollen im Rahmen des Wettbewerbs die Möglichkeit erhalten einen Entwurf abzugeben. 4 Teilnehmer können durch die Stadt als gesetzt vorgegeben werden. Die anderen 8 Teilnehmer werden nach Eingang aller Bewerbungen gelost.

 

Die Ausschussmitglieder äußern ihre Gedanken, Hinweise und hinterfragen entsprechende Festlegungen in der Auslobung.

  • Es sollte keine „Rückseite“ entstehen
  • Zeitplan für den Ablauf des Wettbewerbs sehr eng gefasst (ausreichend Puffer?)
  • auch der Innenbereich des Konzertgartens sollte Berücksichtigung bei der Planung finden
  • Hinweis auf unterschiedliches Höhenniveau im Konzertgarten
  • Photovoltaik sollte Berücksichtigung finden

 

Herr Kahl erklärt, dass die Wettbewerbsteilnehmer ein Modell anfertigen müssen.

 

Bezüglich einer Bürgerbeteiligung im Wettbewerbsverfahren erläutert Herr Sonntag wie folgt:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Planungswettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit, die Öffentlichkeit zumindest begrenzt zu beteiligen, stellt der sogenannte Bürgerabend dar. Eine solche Beteiligung wurde von der DSK in zwei Jahrzehnten nicht einmal durchgeführt, wegen des hohen Risikos im Vergabeverfahren. Der Bürgerabend ist Teil einer vorgezogenen und aufgeteilten Preisgerichtssitzung. Das Preisgericht tritt bereits am Vorabend zusammen. In diesem Abschnitt wird durch die Vorprüfung der Informationsrundgang durchgeführt. Das Publikum kann zwar Verständnisfragen stellen und auch eine erste Meinung kundtun – jedoch nicht mit dem Preisgericht diskutieren. Die Vorprüfung fasst die Bemerkungen der Öffentlichkeit zusammen. Die Sitzung wird geschlossen und am nächsten Vormittag startet der zweite Abschnitt der Sitzung ohne Publikum. Die Schwierigkeit besteht darin zu gewährleisten, dass keine Fotos durch das Publikum erstellt werden (Einzug der Mobilgeräte); ggf. müssen sich die Besucher ausweisen und registrieren lassen sowie eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Insgesamt birgt die zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung ein großes Risiko in der Verfahrensdurchführung und bringt kaum eine vertiefende Beteiligung: Bei der eigentlichen Abstimmung durch das Preisgericht ist das Publikum ausgeschlossen!

Dieses Verfahren verursacht ferner erhebliche Kosten (Kosten Preisgericht für einen zusätzlichen Präsenzsatz incl. Übernachtung).

Aus diesen Gründen kann das Verfahren „Bürgerabend“ nicht empfohlen werden.

 

Der vorliegenden Entwurf der Auslobung soll bis zur Stadtvertreterversammlung ergänzt und final erstellt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den Entwurf der Auslobung als Grundlage für die Durchführung des hochbaulichen Realisierungswettbewerbes „Veranstaltungshalle in Kühlungsborn West“.

Der Wettbewerb und das VgV-Verfahrens sind entsprechend der vorgelegten Zeitschiene durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage