06.06.2024 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

In vorheriger Sitzung wurde der Vorhaben- und Erschließungsvertrag vorgestellt und beschlossen.

Dieser bildet neben dem B-Plan die rechtliche Grundlage für das Vorhaben und regelt u.a. die Frist für die Bauantragstellung und die Baufertigstellung.

Es entstehen 98 Wohnungen, 45 davon barrierefrei. Es wird einen Stellplatz für 200 Fahrräder, 111 PKW Stellplätze sowie einen Spielplatz geben.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung erfolgten Abstimmungen hinsichtlich des Erhaltes einer auf dem Grundstück befindlichen gesetzlich geschützten Eiche, die Altlastensanierung und der Zufahrtssituation.

Die Bearbeitung ist soweit vorangeschritten, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnquartier Waterkant“ gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

Anlagen: Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung), vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage