21.03.2024 - 5.9 Lärmaktionsplanung der Stadt Ostseebad Kühlungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kolakowski erläutert die Beschlussvorlage und den Entwurf.

Lärmaktionspläne sind in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.

Die Stadt Kühlungsborn hat im Zuge der sog. vierten Stufe ihre bestehende Lärmaktionsplanung der dritten Stufe aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben. Die Stadt Kühlungsborn ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet.

Im Rahmen einer Bestandsanalyse erfolgte eine Auswertung der Belastetenzahlen in den ein­zelnen Straßenabschnitten. Auf diese Weise konnten die Bereiche mit einer Überschreitung der Prüfwerte von 60 dB(A) ganztags bzw. 50 dB(A) nachts ermittelt werden. Konkret handelt es sich dabei um die Schwerpunkte »L 12 Grüner Weg West«, »L 12 Grüner Weg Ost / Pfarrweg« und »L 12 Pfarrweg«.

Für diese wurden anschließend Maßnahmen entwickelt und auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Im Ergebnis wurde »Tempo 50« als temporäre Ad-hoc-Maßnahme und der Einbau eines »offen­porigen Asphalts« als perspektivische dauerhafte Lösung für den Schwerpunkt L 12 Grüner Weg West und der Einbau des »offenporigen Asphalts« für den Schwerpunkt L 12 Pfarrweg empfohlen.

Darüber hinaus wurden geeignete Flächen für ruhige Gebiete ermittelt. Konkret in Betracht kom­men hierfür Flächen des Stadtwaldes sowie Teile der Kühlung im Süden der Stadt.

Der Gesetzgeber fordert die Mitwirkung der Öffentlichkeit und daher soll der vorliegende Entwurf für einen Zeitraum von 4 Wochen öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus (Bauamt) ausgelegt werden. Im Rahmen einer Trägerbeteiligung sollen das LUNG, die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung sowie der Landkreis Rostock zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung aufgefordert werden.

Anschließend erfolgt eine Auswertung sowie fachliche Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und die abschließende Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

Durch öffentliche Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

Eine Berichterstattung an die EU erfolgt über das LUNG (Landesamt für Umweltschutz, Naturschutz und Geologie.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

billigt den Entwurf über die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung und beauftragt den Bürgermeister mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Aufforderung der Bürger sowie Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage