29.02.2024 - 6.9 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do., 29.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Wortprotokoll
Frau Westphal erklärt, dass die Änderung des Bebauungsplanes durch die Aufstockung der Grundschule erforderlich ist. Wesentliche Änderungen sind die Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, die Erhöhung der GRZ auf 0,8 sowie die Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassenmaterialien und Farbe.
Beschluss-Nr. 11/2024/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt
1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB.
2. das Planungsziel besteht in der Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassenmaterialien und Farbe.
3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Flurstücke: 622/15, 622/17, 622/45, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn
4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich 5. Änderung B-Plan Nr. 42
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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125,1 kB
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