25.01.2024 - 6.6 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kahl erläutert den Planungsstand in Bezug auf die Sanierung des Sportplatzes Ost sowie die Anpassung des Mehrzweckgebäudes wie folgt:

Auf dem Gelände befindet sich derzeit eine Sportanlage, bestehend aus einem Rasenplatz als Fußballplatz mit einer zweistufigen, einseitigen Tribüne.

Um den Fußballplatz herum verläuft eine Laufbahn und auf der Westseite des Sportplatzes befindet sich eine Weitsprunganlage sowie auf der Nordseite eine Kugelstoßanlage und eine Hochsprunganlage. Auf der südlichen Stirnseite des Sportplatzes ist eine Grandplatz, der für Balltraining genutzt wird.

Das Sportplatzgelände ist vollständig durch einen Stabmattenzaun eingezäunt.

In der südöstlichen Ecke des Sportplatzes befindet sich ein Wirtschaftsgebäude, welches als Vereinsgebäude genutzt wird.

Der Sportplatz erfüllt bei Weitem nicht mehr die Funktion entsprechend der DIN 18035 Teil 1-7. Es besteht die Notwendigkeit, die Sportanlage grundhaft zu erneuern und zu sanieren.

Zielstellung der Maßnahme ist es, den Sportplatz grundhaft zu sanieren und so wieder vollständig der Bevölkerung, den Vereinen des Ostseebades Kühlungsborn in einem attraktiven Zustand zur Verfügung zu stellen.

Die Sportanlage soll neu aufgeteilt werden und soll zukünftig folgende Sportmöglichkeiten bieten:

Fussball, Laufbahn, Leichtathletik, Kleinfeldsportanlage für Volleyball, Basketball und Kleinfeldfussball

Zukünftig soll es eine neue Zuschauertribüne und eine Lagerhalle für Sportgeräte geben. Weiterhin erfolgen Neubepflanzungen, der Umbau der Zaunanlage und die Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

Die Planung berücksichtig die Bedürfnisse für Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Im nächsten Schritt soll für das Vorhaben die baufachliche Prüfung beim SBL Rostock und die Fördermittelbeantragung beim Projektträger Jülich erfolgen. Der Baustart der Sportplatzsanierung soll nach Vorlage der erforderlichen Bescheide bzw. nach Zustimmung zu einem förderungsunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn durch den Fördermittelgeber in 2024 erfolgen. Die Bauzeit wird ca. 1 Jahr betragen.

Herr Behrens fragt an, ob nach Sanierung auch Schulsport auf dem Gelände stattfinden soll/wird. Herr Kahl teilt mit, das regulärer Schulsport aufgrund der Entfernung zu den Schulen wahrscheinlich nicht stattfindet, aber z.B. Sportfest etc.

Herr Kupski gibt zu bedenken, dass der bisherige Kamerastandort angepasst werden müsste. Herr Neumann erkundigt sich, ob eine öffentliche Nutzung möglich sein wird. Dies wird für die Außenflächen von der Verwaltung bejaht.

Herr Zacher erkundigt sich ob die Trainerbänke überdacht ausgestattet werden und ob im Bereich der Volleyballfelder Sitzgelegenheiten eingeplant werden können.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage