25.02.2016 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr.004/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42  „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

 

  1. Planungsziele:

Geltungsbereich 1: Umwandlung einer ausgewiesenen privaten Grünfläche und Ausweisung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Einfamilienhaus bei gleichzeitigem Abbruch einer Garage, sowie Anpassung von Baugrenzen im Zuge der Sanierung und des Umbaus einer

Villa im Bereich des Grundstückes Poststraße 10 (WB 2) der Gemarkung Kühlungsborn.

 

Geltungsbereich 2: Umwidmung des Sonstigen Sondergebiets „Hotel“ im Bereich der Grundstücke Herrmannstr. 5/5a zu einem Sonstigen Sondergebiet SO 10 „Pflegeheim“ und im Bereich des Grundstücke Hermannstr. 7/7a in ein Sonstiges Sondergebiet SO 11 „Fremdenbeherbergung“.

Desweiteren erfolgt eine Anpassung der Baugrenzen, Geschossigkeit und Firsthöhe unter Beachtung städtebaulicher Ziele der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Hermannstraße 5, 5a und 7, 7a.

 

Geltungsbereich 3: Korrektur der Geschossigkeit von II auf III für das Hauptgebäude auf dem Grundstück Friedrich-Borgwardt-Str. 13 (WB 3).

 

  1. Gebietsabgrenzung:

               Der Geltungsbereich umfasst 3 Teilbereiche gemäß Übersichtsplan (Anlage) des

               rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 42: Flurstück 143/1 (Poststraße 10),

Flurstücke 108/1, 108/2, 102/24,107/3,107/4, 622/53, 622/46 (Hermannstraße 5, 5a und 7, 7a) und die Flurstücke 139/1, 139/9 (Friedrich-Borgwardt-Str. 13)

 

  1. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereiche der 2. Änderung B-Plan Nr. 42

 

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Abstimmungsergebnis:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage