16.11.2023 - 6.2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlußvorlage:

Die Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ erfolgte im September und Oktober diesen Jahres. Die durch die Träger öffentlicher Belange und jener durch die Bürger vorgebrachten Stellungnahmen beinhalten:

- erhöhte Verkehrsaufkommen: nach Abwägung keine Belastung durch Lärm und Immission zu erwarten.

- Verwendung von Fördermitteln: finden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes regelmäßig keine Berücksichtigung.

- Bauweise des Hotels: geregelt durch den Wettbewerb

- Anregungen zur Parkanlage

- mögliche Betroffenheit der Grabstätte der Familie Hausmann: das Vorhaben befindet sich im Bereich der ehemaligen Schwimmhalle, denkmalpflegerische Bedenken bestehen nicht.

Frau Pieper erkundigt sich, ob die südliche Baugrenze weiter nach Süden ausgeweitet wurde, was zu bejahen war. Hinsichtlich der Sanierung des Teiches fragt Frau Pieper an, ob der Erhalt der Bäume vorgesehen sei, was ebenfalls zu bestätigen war.

Frau Schmidt bittet um Erläuterung der Wegeführung im Park. Herr Fricke erklärt, dass auf Grund der Festsetzung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park die Aufstellung von Sitzgelegenheiten und Herstellung von Wegen in öffentlichen Parkanlagen allgemein zulässig ist.

Frau Schmidt bittet in der Stadtvertreterversammlung um genaue Erklärung der Förderungssumme von 1 Mio Euro zur Sanierung der Villa Baltic seitens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
    s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

4.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

         Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“
         mit Begründung und Abwägung, Bearbeitungsstand 03.11.2023

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

1

1

 

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Anlagen zur Vorlage