09.11.2023 - 7.11 Gemeinsame Beschlussvorlage der Fraktionen IZ, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Zusätze:
- Dirk Lahser
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do., 09.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Gemeinsame Beschlussvorlage der Fraktionen
- Federführend:
- IZ-Fraktion
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zacher erläutert die Beschlussvorlage. Die UWG-Fraktion schließt sich der Beschlussvorlage an.
Herr Wiek erklärt, dass gewisse Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Grundsteuer C erheben zu können. Herr Wiek erklärt, dass diese entsprechenden Voraussetzungen mit aufgenommen werden sollen. Herr Zacher erklärt, dass dies bereits Bestandteil der Beschlussvorlage ist.
Herr Sorge spricht sich gegen diese Beschlussvorlage aus.
Beschluss-Nr. 75/2023/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst werden, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Darüber hinaus wird für das Ostseebad Kühlungsborn ein Hebesatz für die neu eingeführte Grundsteuer C festgelegt.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanzamtes, jedoch spätestens im Oktober 2024, der Stadtvertreterversammlung einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzsatzung mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,7 kB
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