13.03.2025 - 6.3 Seebrücke Kühlungsborn Ost: Festlegung des Anfo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 13.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Peter Kahl
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Kahl erläutert die Beschlussvorlage.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt im Rahmen der GRW-Infrastrukturrichtlinie die Modernisierung von Seebrücken im Bestand zu fördern. Förderungsgegenstand sollen insbesondere folgende Maßnahmen sein:
- Ertüchtigung der Seebrücken
- Anpassung der Bauwerke mit Blick auf Klimawandel und Witterung
- Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit
- Nutzungserweiterung und Attraktivitätssteigerung
Das Land benennt folgende Förderungsmodalitäten:
- Förderquote: 50%
- max. Fördersumme: ca. 3,0 Mio. €
In einem ersten Schritt besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, die Förderung der notwendigen Anplanungskosten zu beantragen. Mit dem vorliegenden Konzeptstand würden sich diese Kosten auf insgesamt ca. 345 T€ netto/410 T€ brutto belaufen. Für diese Anplanungskosten wird durch das Land M-V eine Förderung von bis 75% in Aussicht gestellt. Es ist geplant, diesen Antrag im I. Quartal 2025 beim Landesförderinstitut zur Genehmigung einzureichen. Vor diesem Hintergrund wird die Abstimmung zum weiteren Vorgehen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die nutzerspezifischen Vorgaben aus dem Nutzungskonzept b&o Ingenieure, Stand 03/2021.
Es wird besprochen, dass die Fraktionen sich bis zum kommenden Hauptausschuss zu den nutzerspezifischen Vorgaben beraten.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bestätigt die nutzerspezifischen Vorgaben (markierter Bereich) aus dem Nutzungskonzept b&o Ingenieure, Stand 03/2021 als Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen zur Sanierung der Seebrücke in Kühlungsborn Ost.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Fördermittelbeantragung zur Anplanung der Sanierung der Seebrücke vorzunehmen und die erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben.