14.11.2024 - 6.4 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bei der weiteren Planung der Aufstockung der Grundschule ist deutlich geworden, dass es erforderlich wird die Baugrenzen im Rahmen der geplanten Bebauungsplanänderung anzupassen. Frau Westphal erläutert an Hand des bisherigen Planungsstandes. So ist an der Nordseite des Gebäudes der Anbau eines Fahrstuhls geplant um barrierefrei ins zukünftige neue 3. OG zu gelangen. Der in der Sitzung gezeigte Planungsstand wird aber noch einmal überarbeitet werden, da es aus Wetterschutzgründen noch eine Überdachung/Vorbau geben muss, sowie einen größer dimensionierten Fahrstuhlschacht.

Herr Dr. Kraatz regt an, den im Bestand vorhandenen Fahrstuhl zu erweitern. Dies spare Wartungskosten. Man könnte in diesem Fall die Nutzer über dem Dach des derzeitigen Gebäudes in einem Verbindungsgang bis in den Bereich des zukünftigen 3. Geschosses führen.

 

Die Baugrenze wird in Richtung Wald (nach Süden) durch eine Rettungstreppe ebenfalls überschritten, daher ist auch hier eine Anpassung der Baugrenzenausweisung vorgesehen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Planungsziele der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ wie folgt zu ergänzen:

Erweiterung/Änderung der Baugrenzenausweisung
 

Anlage: Geltungsbereich des ergänzenden Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 (Hinweis: entspricht dem Geltungsbereich für bisherigen Aufstellungsbeschluss)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage