14.11.2024 - 6.2 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung die zukünftige Zulassung von freistehenden Gewächshäusern mit der ursprünglichen Intension, keine sog. Schuppenlandschaft entstehen zu lassen, nicht konträr ist.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt

1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Achterstieg II“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

2. Das Planungsziel besteht in einer Änderung der textlichen Festsetzung 4.1 (Fassung 1. Änderung). Demnach sollen zukünftig freistehende unbeheizte Gewächshäuser die ausschließlich dem Anbau von Gemüse o.ä. dienen und nicht zum Aufenthalt von Personen sowie als Abstellraum genutzt werden dürfen, bis zu Grundfläche von max. 16m² zulässig sein. Für alle weiteren Nebengebäude bleibt die Festsetzung bestehen, dass diese nicht freistehend errichtet werden dürfen. Die Errichtung der Gewächshäuser kann auch außerhalb der Baugrenzen nicht aber innerhalb der festgesetzten Grünflächen oder im Vorgarten erfolgen. Da der Boden nur marginal verändert wird und keine Versiegelung erfolgt, werden die Flächen bei der Berechnung der GRZ nicht miteinbezogen.

3. Gebietsabgrenzung: Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 für das Wohngebiet "Achterstieg II" in Kühlungsborn Ost. Siehe Anlage.

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=890&TOLFDNR=12018&selfaction=print