10.10.2024 - 6.2 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 10.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert den vorliegenden Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Jahr 2014 gefasst. Neben dem damaligen Planungsziel Festlegungen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen zu schaffen, sind im vorliegenden Entwurf noch die Grünflächenausweisungen dem tatsächlichen Bestand und der aktuellen Nutzung angepasst worden. Die Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung wurde überarbeitet. Der fehlende Ausgleich wird über den Ankauf von Ökopunkten geregelt.
Nach Rechtskraft der Ursprungsfassung wurden Beschlüsse zur Änderung der örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf die Fassaden- und Dachgestaltung gefasst, die bis heute nicht in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Dies ist nun erfolgt.
Mit der Realisierung des Wohngebietes hat sich gezeigt, dass die Festsetzung zur
Errichtung von Stellplätzen, Garagen, Carports und Nebenanlagen nur innerhalb der
überbaubaren Grundstückflächen zu eng gefasst ist.
Um hier eine allgemeingültige Regelung zu schaffen und eine
bessere Grundstücksausnutzung zu ermöglichen, werden die o.g. baulichen Anlagen
nun nur noch im Vorgartenbereich ausgeschlossen, um eine positive, aufgelockerte
Gestaltung des Straßenraumes zu erhalten.
Eine aktualisierte Flurkarte bildet die Plangrundlage. Ferienwohnungen sollen zukünftig ausnahmsweise wie in den textlichen Festsetzungen definiert zulässig sein.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:
- billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und den Entwurf der Begründung dazu gemäß Anlage.
- Der Entwurf ist gemäß § 13a i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Stadt ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Mühlenblick I" mit Begründung, Bearbeitungsstand 21.10.2024
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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928,8 kB
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