10.10.2024 - 6.1 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes.

Zur Stadtvertreterversammlung die den Entwurf final billigen soll, werden noch Festsetzungen zum Thema Schallschutz eingearbeitet.

 

Frau Österreich weist daraufhin, dass bei der Beratung zu etwaigen zukünftigen Nutzungen im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 25 von der Fraktion Initiative Zukunft die Meinung kundgetan wurde, dass auch Flächen für Gewerbetreibende die einen Standort suchen ausgewiesen werden sollte.

Frau Westphal teilt mit, dass alle von den Fraktionen genannten Nutzungswünsche keinen Platz auf den Baufeldern im B-Plan Nr. 25 finden können, dass aber von Seite der Stadtplanung angedacht ist, auch neue Flächen für Gewerbetriebe auszuweisen.

Herr Koopmann fragt an, ob es Vorabstimmungen für den geplanten Feuerwehrstandort mit dem Landkreis Rostock gegeben hat. Hierzu teilt Frau Westphal mit, dass eine Beteiligung mit dem Bebauungsplanentwurf erfolgen wird.

Durch einen Fachplaner wurde ausgehend von dem zukünftigen Bedarf geprüft, ob der Bereich des Baufeldes 5, wo zukünftig eine Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird, für eine Schwimmhalle und einen neuen FFW-Standort ausreicht.

Für die geplante FFW ist geplant einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.

Herr Koopmann fragt, ob der Bereich des Parkplatzes am Heinrich-Schreiber-Ring ebenfalls Änderungsbereich sein wird, um dort zukünftig die Errichtung eines Parkdecks zu ermöglichen.

Herr Fricke teilt mit, dass der Bereich nicht Bestandteil der Änderung ist und bereits aktuell ein Parkdeck zulässig wäre.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und den Entwurf der Begründung dazu gemäß Anlage.
  2. Der Entwurf ist gemäß § 13a i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Stadt ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit Begründung, Bearbeitungsstand 24.09.2024

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage