01.10.2024 - 9.1 Aufstellungs- sowie Entwurfs- und Auslegungsbes...

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Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss-Nr. 63/2024/SVV

Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Neue Reihe – südwestliches Teilstück“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 liegt in Kühlungsborn-West und umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 38, betreffend das Grundstück Neue Reihe Nr. 122b (ehemals Friedrich-Borgwardt-Str. 9a) (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

 

2. Das Planungsziel besteht in der Errichtung eines freistehenden Ersatzneubaus für den vorhandenen Wohngebäude-Anbau an das Gebäude Fr.-Borgwardt-Str. 9 mit max. 7 Dauerwohnungen unter Ausschluss von Zweit- und Ferienwohnungen.

 

3. Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

4. Mit dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren.

 

         Anlagen: Begründung zur Beschlussvorlage, Übersichtsplan, Entwurf der 3. Änderung

         des Bebauungsplanes Nr. 38 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

0

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage